
Keine Privatsache: ADFC gegen Straflosigkeit bei Gewalt im Straßenverkehr
Fahrradclub fordert klares Signal von Staatsanwaltschaften und Justiz: Verfolgung von Straftaten gegen Radfahrende und Fußgänger liegt im öffentlichen Interesse.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Sachsen (ADFC) stellt sich hinter die Bundestagspetition gegen Gewalt an Radfahrenden. Die Petition wurde von der Dresdnerin Ulrike Medger eingereicht und wendet sich gegen eine gängige Praxis deutscher Staatsanwaltschaften, die Ermittlungsverfahren bei verkehrsbedingten Straftaten gegen schwächere Verkehrsteilnehmende regelmäßig wegen angeblich „fehlenden öffentlichen Interesses“ einstellen. Dazu zählen Verfahren wegen Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs oder fahrlässige Körperverletzung.
Die Petition will damit auch erreichen, dass bei einer Unterschreitung des Mindestabstands beim Überholen (1,50 m innerorts und 2 m außerorts) in der Regel ein strafbares Überholen vorliegt. Dafür ist eine Klarstellung im Strafgesetzbuch nötig.
Bisher werden Betroffene, die im Straßenverkehr geschnitten, bedrängt, genötigt oder gefährdet worden sind, immer wieder damit konfrontiert, dass die Justiz das Verfahren einstellt und auf die Möglichkeit einer privaten Klage verweist. Sie erleben dies oft als Schock und ein deutliches Signal der Schutzlosigkeit. In der Praxis führt die Verweisung auf den Privatklageweg in aller Regel dazu, dass Gewalt mit Fahrzeugen auf der Straße ungeahndet bleibt. Faktisch stärkt das bei rücksichtslosen oder aggressiv agierenden Autofahrenden das Gefühl der eigenen Unantastbarkeit, während sich Radfahrende und Fußgänger vom Rechtsstaat außen vor gelassen fühlen.
„Geltendes Recht muss auch für die Sicherheit der Radfahrenden umgesetzt werden. Erst dann findet vielleicht auch ein Umdenken statt und den Menschen wird klar, dass es eben keine gute Idee ist andere aus Fahrlässigkeit oder verkehrserzierherischem Willen zu gefährden.“ sagt Ulrike Medger aus Dresden, die die Petition an den Bundestag eingereicht hat.
Auch der ADFC Sachsen wünscht sich endlich eine klarere Regelung für Fällen besonders knapper Überholvorgänge oder mutwilligen Schneidens. „Die Unversehrtheit im Straßenverkehr ist keine Privatsache. Sicherheit im Straßenverkehr ist ein hohes Gut, das selbstverständlich immer im öffentlichen Interesse liegt. Wer mit einem Auto Leib und Leben anderer gefährdet, gehört vom Staat verfolgt.“ betont deshalb auch Janek Mücksch, der Vorsitzende des ADFC Sachsen e.V. „Deshalb freue ich mich, dass sich Menschen aus der sächsischen Zivilgesellschaft mit dieser Petition für modernes Strafrecht einsetzen. Damit können alle Verkehrsteilnehmenden geschützt werden."
Ein funktionierender Rechtsstaat könne deshalb Verkehrsgefährdungen nicht einfach als Bagatelle abtun und die Verfolgung solcher Straftaten nicht auf Privatpersonen abwälzen, sonst verfehle er seine Schutzpflicht gegenüber den schwächsten Verkehrsteilnehmern.
Der ADFC ruft neben seinen Mitgliedern alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die Petition mit der Nummer 201482 beim Deutschen Bundestag zu unterzeichnen. Mücksch zeigt sich optimistisch, dass ein starkes Zeichen für mehr Sicherheit, Respekt und Rechtsdurchsetzung auf Deutschlands Straßen zu einer Änderung der Justizpraxis führt.