Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Lastenräder sind kostenfrei für alle ausleihbar. Es fallen natürlich für Wartung, Betrieb, Organisation und Webseite Kosten an.
Daher sind wir auf Spenden angewiesen.
Du kannst einfach bei deiner nächsten Fahrt etwas in die Kasse geben oder kleinere und größere Beträge überweisen. Wir können die Kosten decken, wenn du 10-20 € pro Ausleihtag spendest.
Sparkasse Chemnitz, IBAN: DE37 8705 0000 3501 0066 90, Verwendungszweck: Spende Karli bzw. Spende Carlos (Spendenbescheinigung möglich) oder in die Spendenbox in der Ausleihstation
Mitmachen:
Willst Du aktiv bei der Arbeit am und mit dem Lastenrad teilnehmen, nimm bitte Kontakt mit unserem Infoladen auf.
Wir in Chemnitz haben einen Fahrradparcour, der die Geschicklichkeit testet. Sowohl Kinder, als auch Erwachsene können mit ihm testen, wie sicher sie auf ihrem Fahrrad sind. Eine Beschreibung findest Du hier.
Wenn Du dich am Projekt Fahrradparcour beteiligen möchtest (also gern bei der Betreuung eines Standes, der Durchführung von Fahrten von Kindern und Erwachsenen helfen willst), nimm bitte Kontakt mit unserer Geschäftsstelle (gs@adfc-chemnitz.de) auf.
Der Parcour besteht aus:
Vermietung:
Der Parcour wird vom Mieter bei uns abgeholt, genutzt und wieder zurück gebracht. Der Transport liegt also in der Verantwortung der Ausleihenden.
Bis drei Tage kostet dies 50 €. Ab dem vierten Tag entstehen Kosten von 10€ pro Tag. Gemeinnützige Organisationen und Vereine erhalten 50% Rabatt. ADFC Gliederungen erhalten 100% Rabatt.
Wenn Du den Parcour für eine Veranstaltung mieten möchten, nimm bitte Kontakt mit unserer Geschäftsstelle auf.
Beim Codieren wird in verschlüsselter Form Ihre Wohnadresse und Ihre Initialien mit einem Nadelpräger in den Fahrradrahmen (in der Regeln auf der rechten Seite des Sattelrohrs) eingeprägt. Die Prägung wird mit einem Aufkleber versiegelt. Das Verfahren eignet sich nur für Alu- und Stahlrahmen.
Nach über zwei Millionen codierten Rädern in Deutschland ist noch kein Fall bekannt, in dem ein Rahmenbruch auf eine Codierung zurückzuführen war. Die Prägung ist schließlich nur 0,15 mm tief.
Achtung: Carbon- und Bambusrahmen können bei uns nicht codiert werden! Es besteht aber die Möglichkeit einer Klebecodierung. Bitte frag bei uns per mail an (codieren [at] adfc-chemnitz.de).
Unsere Codiersaison ist für diesen Winter beendet.
Regelmäßige Termine bieten wir im Frühjahr 2025 wieder an.
Solltest du unbedingt eine Codierung benötigen, dann mache einen individuellen Termin aus: codieren [at] adfc-chemnitz.de.
Vor dem eigentlichen Termin ist etwas Vorbereitung nötig:
Unser Codierteam kann man auch buchen. Falls Du für Deine Firma, Feier, Fest oder ähnliches gern eine Codieraktion anbieten willst, kommen wir zu Euch. Ist der Weg für uns nicht zu weit, beschränken sich die Kosten für Sie auf 60€ pro Stunde. Du kannst dann selbst entscheiden, ob die Radfahrer*innen, die ihre Räder codieren lassen, einen Preis bezahlen. Dieser geht dann natürlich direkt an Dich. Wir schaffen pro Stunde ca. 5 Fahrräder. Freundlicher für die Radfahrer ist es natürlich, wenn sie kostenlos codiert werden könnten.
Bitte schreib bei Interesse an codieren [at] adfc-chemnitz.de und habe bitte Verständnis, dass wir nicht alle Terminwünsche erfüllen können - wir sind Ehrenamtler*innen und berufstätig.
Das Rad bekommt einen individuell auf den Eigentümer zugeschnittenen Code, der fest im Rahmen steckt. Dadurch:
Eine Codierung ergänzt somit die normalen Sicherungsvorkehrungen wie ein hochwertiges Schloss und eine Fahrradversicherung.
Denn HAND AUFS HERZ: Könnten Sie der Polizei beweisen, dass Ihnen Ihr Rad gehört?
Angenommen Ihr Fahrrad wird Ihnen gestohlen: Könnten Sie es beschreiben, so dass ohne Zweifel Sie als Eigentümer identifiziert werden? Sie müssen dazu die Marke kennen, das Modell, die Rahmennummer, die genaue Farbe oder eine Kaufquittung vorlegen. Die meisten Radler könnten das nicht. Deshalb landen mehrer tausend Räder jedes Jahr im Fundbüro und werden versteigert.
Was passiert mit dem Code, wenn das Fahrrad verkauft wird?
Der Code ist fest mit dem Rad verbunden und kann nicht entfernt werden (was ja der eigentliche Sinn der Codierung ist). Der Code enthält die
Initialen und die codierte Adresse des ursprünglichen Eigentümers. Beim Verkauf wird ein Kaufvertrag schriftlich abgeschlossen. Im Kaufvertrag kann
man zusätzlich den Code vermerken. Dadurch ist der Eigentümerwechsel dokumentiert. Ein Umschreiben der Codierung durch den ADFC erfolgt nicht, da es kein Verzeichnis der codierten Räder gibt.
Wird ein codiertes Rad gefunden, kann der dann ggf. aus der Codierung ausgemachte ursprüngliche Eigentümer kontaktiert werden. Dieser kann den
Käufer benennen. Beim Umzug lässt sich über das Meldeamt die aktuelle Adresse ermitteln.
Es ist möglich, eine Zweitcodierung anzubringen, um den aktuellen Eigentümer zu dokumentieren. Die alte Codierung darf nicht entfernt
werden. Anhand der codierten Jahreszahl kann man die neueste Codierung leicht erkennen.
Warum werden keine Carbon- und Bambusrahmen codiert?
Bei Carbon- und Bambusrahmen kann eine Codierung zu Beeinträchtigung der Stabilität führen.
Weitere Fragen werden unter https://hessen.adfc.de/artikel/codier-katechismus beantwortet.
Mit uns können Sie gemeinsam die nähere und weitere Umgebung erkunden.
Alle angeboten Touren findet man in unserem Tourenheft.
In den Kellerräumen des Umweltzentrums (Henriettenstraße 5) kann man sein Rad unter fachkundiger Anleitung selbst reparieren. Die benötigten Ersatzteile müssen mitgebracht werden, auch wenn ein Grundbestand an Kleinteilen oder gebrauchten Teilen vorhanden ist.
Wir sind dringend auf Spenden angewiesen, um Werkzeugeinsatz, Raumnutzung und Material zu finanzieren und bitten um eine angemessene Beteiligung.
Termine
Die Selbsthilfewerkstatt öffnet immer mittwochs und ggf nach Absprache und zwar:
an geraden Wochen von 18.00 bis 20.30 Uhr und
an ungeraden Wochen von 17.00 bis 20.00 Uhr.
Sponsoren
Die Werkstatt arbeitet nicht kostendeckend. Um dieses Projekt dauerhaft fortführen zu können, suchen wir Sponsoren. Für 50 EUR können wir die Betriebskosten einen Monat finanzieren. Wir danken den Sponsoren, die uns dabei unterstützen.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.
Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen und Ökostrom-Unternehmen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.
Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.