
ADFC kritisiert Sperrung der Elbbrücke in Bad Schandau für Radfahrende
Der ADFC Sachsen zeigt sich überrascht über die aktuelle Sperrung der Elbbrücke in Bad Schandau für den Radverkehr.
Obwohl die Brücke nach monatelanger Sperrung seit vergangenem Donnerstag wieder für den Verkehr freigegeben wurde, ist das Radfahren dort weiterhin ausdrücklich verboten – sowohl auf der Fahrbahn als auch auf dem Gehweg.
„Diese Sperrung ist aus unserer Sicht verkehrsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Es gibt keine nachvollziehbare Gefahrenlage, die es rechtfertigen würde, Radfahrerinnen und Radfahrern das Benutzen der Brücke zu untersagen. Es ist eine absurde Posse: Mit einem 7-Tonner darf man über die Brücke fahren, aber auf dem Rad ist es verboten. Das ist rechtswidrig und ein fatales Signal für den Radverkehr in der Region,“ kritisiert Konrad Krause, Geschäftsführer des ADFC Sachsen.
Nach Medieninformationen dient die Sperrung einer sogenannten „Bus-Schleuse“, die es ermöglichen soll, Linienbusse trotz der bestehenden Gewichtsbeschränkung sicher über die Brücke zu leiten. Radfahrende würden demnach angeblich den Ablauf behindern. Aus Sicht des ADFC ist diese Argumentation nicht haltbar. Linienbusse und Fahrräder würden sich auf der Brücke gut miteinander vertragen.
„Dass Radfahrer auf der Brücke angeblich den Busverkehr zum Stillstand bringen, ist ein frei erfundenes Argument. Der vorhandene Radverkehr auf der Elbquerung lässt sich problemlos in den Verkehrsfluss integrieren, wie es überall sonst auch selbstverständlich ist,“ so Krause weiter. Für den Radtourismus in der Region und für Pendler mit dem Rad ist die Brücke nach Angaben des ADFC eine unverzeichtbare Querung.
Der ADFC Sachsen kündigt an, rechtliche Mittel gegen die Sperrung der Brücke zu prüfen. „Dass das Radfahren jetzt trotz Freigabe der Brücke weiterhin verboten bleiben soll, werden wir nicht hinnehmen. Der ADFC fordert die sofortige Aufhebung dieses absurden Verbots,“ erklärt Krause abschließend.
Hintergrund
Die Elbbrücke in Bad Schandau wurde nach dem Einsturz der Carolabrücke in Dresden vorsorglich gesperrt und über knapp sechs Monate auf ihre Stabilität geprüft. Am Donnerstag wurde das Bauwerk wieder für den Verkehr freigegeben — allerdings unter einer Gewichtsbeschränkung und nun mit einem unerwarteten Ausschluss für Radfahrende. Der ADFC Sachsen sieht in dieser Maßnahme einen klaren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, insbesondere gegen § 45 Abs. 9 StVO, der Verkehrsbeschränkungen nur zur Vermeidung einer erheblichen Gefahrenlage erlaubt.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Sachsen e.V. (ADFC Sachsen) setzt sich seit 1990 für die Interessen von Radfahrenden in Sachsen ein. Mit 10.000 Mitgliedern engagiert sich der Fahrradclub für sichere und komfortable Radinfrastruktur, die Förderung des Radtourismus sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Mit fachlicher Beratung und Öffentlichkeitsarbeit, aber auch mit Verbraucherschutz und geführten Radtouren macht sich der ADFC Sachsen für mehr Radverkehr im Alltag stark. Dabei arbeitet der Verband eng mit seinen ehrenamtlichen Mitgliedern und überregionalen Partnern im Freistaat zusammen.